| Magschaft — Historische FamilienForschung |
Abstammung![]() Ahnenpaß und StammbuchBereits im Römischen Reich war die Registrierung der Menschen gebräuchlich. Diese vom Staat erstellten Bevölkerungsverzeichnisse dienten als Grundlage für Steuererhebung und Wehrerfassung. Mit der Ausbreitung des Christentums begannen in der Kirche Aufzeichnungen über den Personenstand, der seine Grundlagen in den Eckpfeilern des Lebens hat: Geburt, Ehe und Tod.Mittels Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 wurde die Grundlage für die Einführung von Familien-Stammbüchern geschaffen.
Beginnend mit der Beurkundung der Eheschließung jeder neuen Familie
erfolgte der Nachweis der Abstammung. Neben den Geburtsurkunden der Brautleute waren auch deren Eltern
aufgeführt. Daten wurden ergänzt, wenn Kinder auf die Welt kamen, oder Sterbefälle in der
Familie zu verzeichnen waren.Das Buch kostete in der einfachen Ausführung 1 Reichsmark, für den roten Prachteinband waren 2 Reichsmark zu bezahlen. Diese Bücher erfreuten sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit, hatte doch jeder die Möglichkeit, sich über seinen Familienstand glaubhaft auszuweisen. Seit dem 3. Oktober 1895 wurden die einfachen Bücher unentgeltlich überlassen, das besser ausgestattete Stammbuch zum Selbstkostenpreis von 7 Reichspfennigen abgegeben. (2008 kostet ein Familienstammbuch 30 Euro …) Nach der Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler durch Reichspräsident Hindenburg am 30. Januar 1933 wirkte sich der Rassenwahn der Nationalsozialisten auf die Tätigkeit der Standesämter aus. Nicht mehr der einzelne Mensch stand im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern seine erbbiologische Einordnung in die Familie. Stammbaum und Ahnentafel wurden nun mißtrauisch beäugt, und nach Auffälligkeiten medizinischer und sozialer Art durchsucht. Noch lange nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde die Familienforschung deshalb in der Öffentlichkeit diskreditiert. Der »Kleine Abstammungsnachweis« enthielt die Vorfahren bis zu den Großeltern. Er genügte den Anforderungen für eine Eheschließung, den allgemeinen Wehrdienst und das Beamtengesetz. Der »Große Abstammungsnachweis« war seit dem 1. Juli 1938 durch Führungskräfte im Deutschen Reich zu erbringen. Dieses Dokument war unter anderem für die Aufnahme in die NSDAP (NationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei) und den aktiven Wehrdienst unumgänglich. Auch durften Erbhöfe nur dann von Bauern geführt werden, wenn der verwandtschaftliche Zusammenhang mindestens bis zum Jahre 1800 zurück belegt werden konnte. Für diese Nachweise waren Auszüge aus Geburts- oder Taufurkunden, bzw. Heiratsurkunden erforderlich. Der Berufszweig der Sippenforscher, die gegen Honorar beim Nachweis der »Arischen Abstammung« halfen, fand immer mehr Verbreitung. Bezüglich eventuell nicht auffindbarer Urkunden war durch die Vorlage des gesamten Schriftwechsels das Bemühen um eine einwandfreie Feststellung nachzuweisen. Eintragungen für »Mischlinge« und »Fremdrassige« wurden bei den Standesämtern nicht beglaubigt. Beispiele
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