Magschaft — Historische FamilienForschung

Aufzeichnungen über den Personenstand

 Matriken Matriken wurden schon in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche geführt. Aber erst 1547 durch das Konzil von Trient und 1614 durch das Rituale Romanum wurde die Führung der Tauf-, Heirats- und Sterbematriken den Pfarrern zur strengen Pflicht gemacht.

In der Prager Erzdiözese wurde in den Synoden vom Jahre 1605 und 1873 die Führung der Matriken genauer geregelt. Die meisten dieser bis in das zweite Quartal des 16. Jahrhundert zurück reichenden Matriken haben die Bergstädte im Erzgebirge, im Kaiserwald (Tepler Hochland) und in einigen Pfarreien des Egerlandes aufzuweisen. Sankt Joachimsthal: Heiratsmatriken von 1531. Platten: Taufen und Sterbematriken von 1541. Von den Pfarreien im Tepler Stift sind die ältesten Bücher aus dem Jahre 1594 erhalten.

Nur wenige Matriken im westlichen Böhmen beginnen vor 1600, die meisten kurz nach Ende des 30jährigen Krieges 1645.  Kirchenbuch der Kirchen zu St. Ulrich und Levin
 Im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit
 Angefangen im Jahre 1656 den 13. April Da dies hauptsächlich ein Religionskrieg war (der »neue« Protestantismus gegen den »alten« Katholizismus), wurden die Einwohner vor die Wahl gestellt, zum alten Glauben zurückzukehren oder auszuwandern. Viele Matriken gingen durch Brände verloren, wurden durch protestantische Pastoren im Zuge der Gegenreformation und schwedische Truppen fortgeschleppt.

Nach den Verlusten des 30-jährigen Krieges folgten die Türkenkriege 1663-1699. Weite Landstriche wurden verwüstet, und auch die Napoleonischen Kriege hatten zwischen 1797 und 1809 große Wanderungen sowie die Vernichtung vieler Aufzeichnungen zur Folge.

Kaiser Josef II ließ 1783 grundlegende Änderungen in der österreichischen Matrikenaufzeichnung durchführen:
700 Klöster wurden aufgelassen. Die freie Wahl der Religion wurde Gesetz. Viele neue Pfarren wurden gegründet. Alle Matriken wurden Staatseigentum, das heißt, daß die Führung der Aufzeichnungen für den Staat durch die Kirche zu erfolgen hatte.

Standesämter, die in Österreich und der Tschechoslowakei bis 1938 unbekannt waren, wurden erst nach dem Anschluß an das Deutsche Reich eingerichtet und nach 1945 beibehalten.

Auszüge

 Österreich-Ungarn vor 1869  Österreich-Ungarn 1869 - 1918  Tschechoslowakische Republik 1920 - 1938  Deutsches Reich 1933 - 1945  DDR 1958 - 1989

Forschung

Durch das deutsche Reichssippenamt wurden von 1938 bis 1944 in begrenztem Umfang Kirchenbücher, auch für Böhmen und Mähren, verfilmt.  FamilySearch Heute erfolgt die Aufbewahrung in der »Deutschen Zentralstelle für Genealogie« (Leipzig). Viele Gemeinden der Kirche Jesu Christi verfügen über eine Familienforschungsstelle, wo Kopien dieser Filme und andere Unterlagen ausgewertet werden können. Es wird empfohlen, Termine zu vereinbaren. Geringe Unkosten entstehen für Verbrauchsmaterial oder den Versand der Mikrofilme. Die Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig, Forschungsaufträge können daher nicht übernommen werden.

 SOA Litomerice Ein großer Teil der Matriken für Nordböhmen wird heute im Gebietsarchiv Leitmeritz aufbewahrt. Freundliche Mitarbeiter erteilen kompetente Auskünfte (auch in deutscher Sprache). Vor einem Besuch sollte ein Termin vereinbart werden. Für die Vorlage der Archivalien werden moderate Gebühren erhoben.
© www.Magschaft.org